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Eine Installation in Wien, ein Messebesuch in Italien: Berufliche Auslandsreisen gehören für viele Unternehmen längst zum „daily Business“. Vom Flug über das Hotel bis zum Terminplan ist dabei
alles im Vorfeld organisiert. Wenige sichtbar, doch mindestens genauso wichtig, ist die Frage, was passiert, wenn ein Mitarbeiter während des beruflichen Aufenthalts im Ausland erkrankt oder verunfallt.
Arbeitgeber tragen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Verantwortung für ihre Beschäftigten. Entstehen während eines beruflich veranlassten Auslandseinsatzes notwendige Heilbehandlungskosten, ist der
Arbeitgeber verpflichtet, diese zu tragen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung des Mitarbeiters reicht hierfür in der Regel nicht aus, da berufliche Tätigkeiten nicht oder nur eingeschränkt
mitversichert sind. Bei geschäftlichen Aufenthalten im Ausland ist eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung für Mitarbeiter eine wichtige Ergänzung, und zwar unabhängig davon, ob es sich um
einen längeren Projekteinsatz handelt oder doch nur um einen kurzen Kundentermin. Sie sichert im Ernstfall medizinisch notwendige Behandlungen ab, stationäre Aufenthalte, Operationen sowie einen medizinisch
notwendigen Rücktransport. Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie die Überführung im Todesfall zählen zu den Leistungspunkten.
Natürlich wirkt nicht jeder Auslandseinsatz auf den ersten Blick riskant, doch ein Unfall oder ein medizinischer Notfall fragen nicht nach Ort und Zeit. Sorgen Sie vor!